Seit dem 31. Dezember 2024 ist die letzte Austauschfrist der 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) abgelaufen. Das bedeutet: Alle Kaminöfen in Deutschland müssen jetzt die Grenzwerte der Stufe 2 einhalten – oder stillgelegt, nachgerüstet bzw. ausgetauscht werden. Hier ist der komplette Überblick für 2026.
Die Grenzwerte der BImSchV Stufe 2
| Schadstoff | Grenzwert Stufe 2 |
|---|---|
| Feinstaub | max. 0,04 g/m³ |
| Kohlenmonoxid (CO) | max. 1,25 g/m³ |
| Mindestwirkungsgrad | 73 % (Kaminofen) |
Neu installierte Öfen müssen diese Werte seit 2015 ohnehin erfüllen. Kritisch wurde es für Bestandsgeräte – hier galten gestaffelte Austauschfristen.
Die Austauschfristen im Rückblick – alle abgelaufen
| Typprüfung des Ofens | Frist für Nachrüstung/Austausch |
|---|---|
| bis 31.12.1974 (oder Datum unbekannt) | 31.12.2014 |
| 1975–1984 | 31.12.2017 |
| 1985–1994 | 31.12.2020 |
| 01.01.1995 – 21.03.2010 | 31.12.2024 |
Öfen mit Typprüfung nach dem 21. März 2010 sind nicht betroffen – sie erfüllen die Stufe 2 in der Regel bereits.
Was passiert, wenn mein alter Ofen die Werte nicht einhält?
Sie haben drei Optionen:
- Nachrüsten: Ein Feinstaubfilter kostet 1.000–1.500 € – wirtschaftlich selten sinnvoll, da alte Öfen auch beim Wirkungsgrad schwächeln.
- Stilllegen: Der Ofen darf nicht mehr betrieben werden. Der Schornsteinfeger kontrolliert das bei der Feuerstättenschau.
- Austauschen: Meist die beste Lösung. Moderne Öfen verbrauchen bei gleicher Wärme bis zu einem Drittel weniger Holz – der Austausch refinanziert sich über den Brennstoff.
Wichtig: Wer einen nicht konformen Ofen weiterbetreibt, riskiert ein Bußgeld und Probleme mit der Versicherung. Ausnahmen gelten nur für historische Öfen (vor 1950), offene Kamine mit gelegentlicher Nutzung und Öfen als einzige Heizquelle der Wohnung.
Worauf Sie beim Neukauf 2026 achten müssen
Jeder neue Kaminofen braucht:
- CE-Kennzeichnung nach EN 13240
- BImSchV Stufe 2-Konformität (Prüfbescheinigung)
- Ecodesign 2022-Konformität (EU-Ökodesign-Richtlinie)
Alle KRATKI-Kaminöfen in unserem Sortiment erfüllen diese Anforderungen – die Prüfnachweise liegen jedem Gerät bei. Eine Übersicht finden Sie in der Kategorie Kaminöfen BImSchV Stufe 2.

Tipp: Jetzt tauschen, nicht zur Heizsaison
Im Spätsommer und Herbst explodieren Nachfrage, Lieferzeiten und Montagepreise. Wer im Frühjahr oder Sommer tauscht, bekommt bessere Preise und freie Handwerkertermine – und ist zur ersten Kaltfront startklar.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist mein Kaminofen von der Austauschpflicht betroffen?
Prüfen Sie das Typenschild: Liegt die Typprüfung vor dem 21.03.2010, müssen die Stufe-2-Werte nachgewiesen werden – sonst ist der Betrieb seit 01.01.2025 unzulässig. Die Datenbank des HKI oder Ihr Schornsteinfeger geben Auskunft.
Welche Öfen dürfen 2026 neu installiert werden?
Nur Geräte mit CE-Kennzeichnung, BImSchV Stufe 2 und Ecodesign-Konformität. Alle aktuellen Markengeräte – auch von KRATKI – erfüllen diese Standards.
Gibt es Ausnahmen von der Austauschpflicht?
Ja: historische Öfen (Herstellung vor 1950), nicht gewerblich genutzte Herde und Backofen sowie Öfen, die die einzige Heizquelle einer Wohnung sind.
Kontrolliert das jemand?
Ja, der Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau. Nicht konforme Öfen werden beanstandet und stillgelegt.