Was ist die BImSchV?
Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) legt fest, wie viel Feinstaub und Kohlenmonoxid ein Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin maximal ausstoßen darf. Sie gilt für alle festen Brennstoffe — also Holz, Pellets, Briketts und Kohle.
Die Grenzwerte im Überblick
Stufe 1 (galt bis 2021 für Neugeräte)
- Feinstaub: max. 0,075 g/m³ (Geräte mit Prüfzeugnis) bzw. 0,15 g/m³ (ohne)
- Kohlenmonoxid: max. 4 g/m³
Stufe 2 (gilt seit 1. Januar 2022 für alle Neuinstallationen)
- Feinstaub: max. 0,04 g/m³
- Kohlenmonoxid: max. 1,25 g/m³
Die Stufe 2 ist damit deutlich strenger als Stufe 1 — besonders beim Feinstaub wurden die Werte um mehr als die Hälfte gesenkt.
Welche Geräte sind betroffen?
Betroffen sind alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die mit festen Brennstoffen betrieben werden:
- Kaminöfen (Holz und Pellets)
- Kamineinsätze
- Kachelofeneinsätze
- Heizkamine
- Küchenöfen mit Holzfeuerung
Nicht betroffen: Ethanolkamine, Gaskamine, rein dekorative elektrische Kamine.
Was gilt für ältere Öfen?
Öfen, die vor dem 22. März 2010 in Betrieb genommen wurden, unterliegen Nachrüstpflichten:
- Erstellt vor dem 1. Januar 1995: Mussten bis 31. Dezember 2017 nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.
- Erstellt 1. Januar 1995 bis 21. März 2010: Mussten bis 31. Dezember 2024 nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.
- Erstellt ab 22. März 2010: Müssen die Anforderungen der Stufe 1 erfüllen und dürfen weiter betrieben werden.
Ihr Schornsteinfeger kann feststellen, ob Ihr Ofen die Grenzwerte einhält — entweder durch eine Herstellerbescheinigung oder eine Messung.
Ausnahmen von der Nachrüstpflicht
Nicht nachrüsten müssen Sie wenn:
- Der Ofen der einzige Wärmeerzeuger im Haus ist
- Der Ofen in einem Gebäude steht, das nur gelegentlich genutzt wird
- Es sich um einen offenen Kamin handelt
- Der Ofen nachweislich die Grenzwerte der Stufe 1 einhält
Was bedeutet das beim Kauf eines neuen Ofens?
Wenn Sie heute einen neuen Kaminofen kaufen, muss er zwingend die Stufe 2 erfüllen. Alle Modelle bei Ofendirekt sind BImSchV Stufe 2 konform — Sie erhalten bei jedem Gerät die entsprechende Herstellerbescheinigung. Diese müssen Sie bei der Anmeldung beim Schornsteinfeger vorlegen.
Ablauf der Inbetriebnahme: Was Sie tun müssen
- Kaminofen kaufen (BImSchV Stufe 2 Konformität prüfen — bei Ofendirekt immer gegeben)
- Schornsteinfeger vorab informieren und Schornsteinsituation klären
- Ofen aufstellen (selbst oder durch Fachbetrieb)
- Schornsteinfeger zur Abnahme bestellen
- Abnahmeprotokoll erhalten und aufbewahren