Wer wird gefördert?
Gefördert werden Biomasse-Heizungsanlagen, die die bestehende Öl- oder Gasheizung ersetzen oder wesentlich entlasten. Konkret:
- Pelletöfen mit Wassertasche (wasserführend)
- Pelletheizungen (Kessel)
- Wasserführende Kaminöfen, die ins Heizsystem eingebunden werden
- Stückholzvergaser
Nicht gefördert werden:
- Reine Wohnraumöfen ohne Heizungsanbindung
- Ethanolkamine
- Gaskamine
- Dekorative Kaminöfen
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim BAFA:
- Grundförderung: 15 % der förderfähigen Kosten
- Klimabonus: +5 % beim Ersatz einer Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung (Austauschprämie)
- Einkommensbonus: +30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 €
- Maximale Förderung: bis zu 70 % in Kombination aller Boni (selten, Sonderkonstellationen)
- Förderfähige Kosten: bis zu 30.000 € pro Wohneinheit
Voraussetzungen für die Förderung
- Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden (kein Kauf vorher)
- Das Gebäude muss mindestens 2 Jahre alt sein
- Einbau durch einen Fachbetrieb
- Das Gerät muss bestimmte Effizienz- und Emissionsanforderungen erfüllen (Energieeffizienzklasse A++ oder besser, BImSchV Stufe 2)
- Nachweis durch Fachunternehmererklärung
So stellen Sie den Antrag — Schritt für Schritt
- Angebot einholen und Fördervoraussetzungen mit Fachbetrieb klären
- Antrag auf meinbaua.de (BAFA-Portal) stellen — vor dem Kauf
- Bewilligungsbescheid abwarten (dauert ca. 2–6 Wochen)
- Kaminofen kaufen und einbauen lassen
- Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Fachunternehmererklärung einreichen
- Auszahlung innerhalb von ca. 4–8 Wochen
Wichtige Hinweise
Der Antrag muss zwingend vor Vertragsschluss (Kauf) gestellt werden — rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Bewahren Sie alle Rechnungen, Lieferscheine und das Abnahmeprotokoll des Schornsteinfegers sorgfältig auf — diese werden für den Verwendungsnachweis benötigt.