Wer wird gefördert?

Gefördert werden Biomasse-Heizungsanlagen, die die bestehende Öl- oder Gasheizung ersetzen oder wesentlich entlasten. Konkret:

  • Pelletöfen mit Wassertasche (wasserführend)
  • Pelletheizungen (Kessel)
  • Wasserführende Kaminöfen, die ins Heizsystem eingebunden werden
  • Stückholzvergaser

Nicht gefördert werden:

  • Reine Wohnraumöfen ohne Heizungsanbindung
  • Ethanolkamine
  • Gaskamine
  • Dekorative Kaminöfen

Wie viel Förderung gibt es?

Die Förderung läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim BAFA:

  • Grundförderung: 15 % der förderfähigen Kosten
  • Klimabonus: +5 % beim Ersatz einer Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung (Austauschprämie)
  • Einkommensbonus: +30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 €
  • Maximale Förderung: bis zu 70 % in Kombination aller Boni (selten, Sonderkonstellationen)
  • Förderfähige Kosten: bis zu 30.000 € pro Wohneinheit
Beispielrechnung: Pelletofen wasserführend für 4.000 € + Installation 800 € = 4.800 € Gesamtkosten. Grundförderung 15 % + Klimabonus 5 % = 20 % → 960 € Förderung.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden (kein Kauf vorher)
  • Das Gebäude muss mindestens 2 Jahre alt sein
  • Einbau durch einen Fachbetrieb
  • Das Gerät muss bestimmte Effizienz- und Emissionsanforderungen erfüllen (Energieeffizienzklasse A++ oder besser, BImSchV Stufe 2)
  • Nachweis durch Fachunternehmererklärung

So stellen Sie den Antrag — Schritt für Schritt

  • Angebot einholen und Fördervoraussetzungen mit Fachbetrieb klären
  • Antrag auf meinbaua.de (BAFA-Portal) stellen — vor dem Kauf
  • Bewilligungsbescheid abwarten (dauert ca. 2–6 Wochen)
  • Kaminofen kaufen und einbauen lassen
  • Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Fachunternehmererklärung einreichen
  • Auszahlung innerhalb von ca. 4–8 Wochen

Wichtige Hinweise

Der Antrag muss zwingend vor Vertragsschluss (Kauf) gestellt werden — rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Bewahren Sie alle Rechnungen, Lieferscheine und das Abnahmeprotokoll des Schornsteinfegers sorgfältig auf — diese werden für den Verwendungsnachweis benötigt.